07 Nov ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE – 05. November bis 04. Dezember 2018

In Anwendung von Art. 46 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) hat der Gemeinderat beschlossen, den

Gestaltungsplan Unterdorf mit Sonderbauvorschriften

öffentlich aufzulegen. Der Plan und der Planungsbericht inkl. Beilagen können vom 05. November bis 04. Dezember 2018 in der Gemeindekanzlei (1. Stock, Bauamt) während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen gegen den Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Speicher einzureichen. Zur Einsprache ist legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (vgl. Wortlaut Art. 111 Baugesetz).

Nach der Bereinigung allfällige Einsprachen wird der Gestaltungsplan durch den Gemeinderat erlassen und in Anwendung von Art. 49 BauG dem Departement Bau und Volkwirtschaft zur Genehmigung unterbreitet. Mit der Genehmigung tritt er in Rechtskraft.