Mitglied werden

Wohnbaugenossenschaft Speicher

Sie wollen sich um eine Haushälfte der 4 Doppeleinfamilienhäuser bewerben. Sie interessieren sich für eine Miet- evtl. Eigentumswohnung. Oder Sie haben die Absicht, sich bei diesem gemeinnützigen Wohnbauprojekt finanziell zu beteiligen. Werden Sie Mitglied. Dazu zeichnen Sie mindestens fünf Anteile à CHF 1‘000.- , juristische Personen 10 Anteile.

Füllen Sie bitte den entsprechenden Zeichnungsschein aus. Das Eingangsdatum des Zeichnungsscheines bestimmt die Position auf der Interessentenliste.

Bis zum Baubeginn soll das Anteilscheinkapital zu 0.5%, ab Baubeginn zu 1.0% verzinst werden. Kündigungsfristen etc. entnehmen Sie den Statuten. Spätestens bei Baubeginn müssen die gezeichneten Anteile eingezahlt werden.

Als Mitglied können Sie der Genossenschaft auch Darlehen gewähren. Mehr dazu erfahren Sie im Reglement der Darlehenskasse und im dazugehörigen Anhang.

Der ausgefüllte Zeichnungsschein ist Ihr Antrag auf Mitgliedschaft. Die Verwaltung entscheidet abschliessend. Bei positivem Entscheid wird Ihnen die Kontoverbindung für die Überweisung des Anteilscheinkapitals zugestellt.

Hausteile und evtl. Eigentumswohnungen mit mehr als drei Zimmern werden nur an Paare oder Familien abgegeben. Für die Mietwohnungen mit mehr als 3 Zimmern gelten Belegungsvorschriften.

Grundrisspläne und  angestrebte Mieten resp. Verkaufspreise können erst bei Vorliegen der Baubewilligung bekannt gegeben werden. Informationen betr. Wohnungsmix, Aufteilung Miete/Eigentum etc. werden gemäss Beschlusslage auf der Homepage publiziert.

    ZEICHNUNG ANTEILSCHEINE (natürliche Personen)

    Anzahl Anteilscheine à CHF 1'000.-:

    Total Anteilscheinkapital in CHF:

    Liberierung gewünscht per:

    Es werden keine Zertifikate ausgestellt.
    Die Verzinsung wird jährlich rückwirkend von der Generalversammlung festgelegt.
    Die Verwaltung wird den Mitgliedern anlässlich der ersten Generalversammlung folgende Verzinsung beantragen:
    Ab Einzahlung bis Baubeginn 0.5%. Ab Baubeginn 1.0%.
    Der Zins wird für neue Genossenschafter pro rata gutgeschrieben.
    Der Zins wird als Darlehen gutgeschrieben oder auf Wunsch ausbezahlt.
    Mindestanzahl 5 à CHF 1‘000.- für Privatpersonen.

    Gewährung Darlehen

    Darlehen in der Höhe von CHF:

    Es gilt das Reglement der Darlehenskasse der WBG Speicher vom 23. April 2018 sowie der jeweils aktuelle Anhang.
    Das Total des Anteilscheinkapitals plus des gewährten Darlehens darf pro Mitglied max. CHF 150‘000.- betragen.

    JaNein

    Personalien

      ZEICHNUNG ANTEILSCHEINE (juristische Personen)

      Anzahl Anteilscheine à CHF 1'000.-

      Total Anteilscheinkapital in CHF:

      Liberierung gewünscht per:

      Es werden keine Zertifikate ausgestellt.
      Die Verzinsung wird jährlich rückwirkend von der Generalversammlung festgelegt.
      Die Verwaltung wird den Mitgliedern anlässlich der ersten Generalversammlung folgende Verzinsung beantragen:
      Ab Einzahlung bis Baubeginn 0.5%. Ab Baubeginn 1.0%.
      Der Zins wird für neue Genossenschafter pro rata gutgeschrieben.
      Der Zins wird als Darlehen gutgeschrieben oder auf Wunsch ausbezahlt.
      Mindestanzahl 10 à CHF 1‘000.- für juristische Personen.

      Gewährung Darlehen

      Darlehen in der Höhe von CHF:

      Es gilt das Reglement der Darlehenskasse der WBG Speicher vom 23. April 2018 sowie der jeweils aktuelle Anhang.
      Das Total des Anteilscheinkapitals plus des gewährten Darlehens darf pro Mitglied max. CHF 150‘000.- betragen.

      JaNein

      Firmenangaben (nur von Neumitgliedern auszufüllen)