18 Aug Ausserordentliche Genossenschafterversammlung der WBG Speicher
Aufgrund des negativen Abstimmungsergebnisses zum Überbauungsplan haben die Genossenschafter auf Antrag der Verwaltung einstimmig beschlossen, die Genossenschaft gemäss Art. 911 Ziff. 2 OR aufzulösen.
Die Kapitalrückzahlung inkl. Zinsen erfolgt, sobald die Liquidation der Genossenschaft durchgeführt ist. Die Genossenschafter:innen werden persönlich informiert.
Wir bedanken uns bei allen, die dieses gemeinnützige, nachhaltige und schöne Projekt unterstützt haben – und hoffen, dass ein ebensolches nachkommt.